1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle
Lieferungen und Leistungen für den Internetmarkt, e-commerce,
Serverhosting, Webhosting der Firma:
GDSystem PC & Web Service
Broichstraße 5
DE 52393 Hürtgenwald
im Folgenden GDSystem genannt.
GDSYSTEM erbringt alle Lieferungen und Leistungen für den
Internetmarkt, e-commerce, Serverhosting, Webhosting ausschließlich
auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise
abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese
Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen
vorbehaltlos erbringen.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für
zukünftige Geschäfte der Parteien.
1.4 Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden
von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen
verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat
unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der
Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der
Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt.
Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten
ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-
Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-
Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie
die DENIC-Direktpreisliste, die Richtlinien und Vertragsbedingungen
sind jeweils bei den Organisationen einzusehen.
1.5 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 30
Tage nach deren Veröffentlichung auf http://canhost.de/start/agb.php
wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens
14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.
GDSYSTEM wird den Kunden Änderungen an den AGB per Rundmail
mitteilen.
2. Leistungspflichten
2.1 GDSYSTEM gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99%
im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die
Anlagen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht
im Einflussbereich von GDSYSTEM liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.
GDSYSTEM kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die
Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität,
insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes,
der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Ist zur fristlosen
Kündigung berechtigt, sofern ein Kunde über einen
Beobachtungszeitraum hinaus die Anlagen negativ beeinflusst
so dass es hier zu Systemausfällen kommt.
2.2 Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif
von GDSYSTEM genutzt werden. Dieser kann vom Kunden jederzeit
erhöht werden.
2.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen
von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte
Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem
Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails,
Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des
Datentransfervolumens ergibt sich die Berechnungsgrundlage 1GB =
1024MB.
2.4 Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus.
Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
2.5 Die Leistungspflichten von GDSYSTEM ergeben sich ausschließlich
aus den Leistungsbestimmungen der jeweils gewählten Produkte.
3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
3.1 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird GDSYSTEM
im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur
Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. GDSYSTEM hat auf die
Domain-Vergabe keinen Einfluss. GDSYSTEM übernimmt keine Gewähr
dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt
zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter
sind oder auf Dauer bestand haben.
3.2 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine
Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen
Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-
Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt
der Kunde die GDSYSTEM, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die
jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die
Registrierung eingeschaltete Personen frei.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der GDSYSTEM zudem, bei
Rechtsstreitigkeiten gegen ihn aufgrund der von der GDSYSTEM
registrierten und delegierten Domain, insbesondere dann, wenn ihm der
Vorwurf gemacht wird, dass durch diese Nutzung die Rechte Dritter
verletzt werden, die GDSYSTEM unverzüglich zu informieren.
Die GDSYSTEM ist in diesem Fall bereits vor Vertragsbeginn dazu
ermächtigt im Namen des Kunden auf die streitige Domain zu verzichten
bzw. diese bis zur Klärung der Vorwürfe für Abrufe Dritter ganz oder
teilweise zu sperren.
3.4 Der Kunde kann der GDSYSTEM Sicherheit in Höhe der zu
erwartenden Kosten (Anwalts- und Gerichtsgebühren,
Schadenersatzansprüche) leisten; die Sicherheit beträgt mindestens
5.000 €. Die GDSYSTEM wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden, wie mit der Domain verfahren wird. Vorstehende
Regelungen gelten ausdrücklich auch für Streitigkeiten, die auf den
unter der Domain abrufbaren Inhalten beruhen, insbesondere bei
Urheberrechtsverletzungen.
4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
4.1 Der Kunde erhält von GDSYSTEM für die Vertragsdauer ein nicht
ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der
Kunde von GDSYSTEM für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert,
so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne
dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das
Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie
Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen
verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren
Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen
Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen
der jeweiligen Programmhersteller.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses
Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das
Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung"
des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher
oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein
Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf
einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
4.3 Die von GDSYSTEM erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der
Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den
Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus
beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein
Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf
allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses
Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die
Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen.
Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen
vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren
Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden
Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
4.4 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik
betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der
Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt,
darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf
Urheberrechtsvermerke von GDSYSTEM nicht verändern oder entfernen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als
hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu
übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-
Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen,
sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das
Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
4.5 Soweit dem Kunden von GDSYSTEM ein zeitlich beschränktes
Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt
worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der
Kunde alle Datenträger mit Programmen, die er von GDSYSTEM erhalten
hat, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und
Werbehilfen an GDSYSTEM zurück zu geben. Der Kunde löscht alle
gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren
Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen.
4.6 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5
geregelten Pflichten verspricht der Kunde GDSYSTEM eine Vertragsstrafe
in Höhe von EURO 2.500,00.
5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1 GDSYSTEM ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des
Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Online Bestellung
oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
5.2 Der Vertrag kommt erst mit Anklicken des Registrierungslinks in der
von GDSYSTEM versendeten Confirm-E-Mail durch den Kunden zustande.
Der Kunde fordert damit die GDSYSTEM ausdrücklich auf, mit der Leistung
zu beginnen. Die Domainregistrierung erfolgt mit Absenden des
Kundenantrags und verpflichtet den Kunden zu Abnahme der Domain.
Dieser Vorgang ist nicht änderbar.
5.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im
Tarif nicht gesondert eine Laufzeit ausgewiesen wird. Das
Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Sofern im Tarif besondere Kündigungsklauseln vorhanden sind, gelten diese als vereinbart. Im Falle von im Tarif angegebenen Grundlaufzeiten verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um dieselbe Zeitspanne, wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien gekündigt wurde.
5.4 Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens 30 Tage vor
Vertragsaufhebung oder 10 Tage nach Wirksamwerden der Kündigung
in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist GDSYSTEM
berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der
vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der
Registrierung.
5.5 Werden von Dritten gegenüber GDSYSTEM Ansprüche wegen
tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2
geltend gemacht, ist GDSYSTEM berechtigt, die Domain des Kunden
unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die
entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.
5.6 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung
aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für GDSYSTEM
insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte
mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, schuldhaft gegen eine der in
den Ziffern 4., 9.1, 9.2, 10.1, 10.4 bzw. 10.8 geregelten Pflichten
verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten
sowie - sofern der GDSYSTEM E Shop Gegenstand des Vertrages ist - die
Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer
10.5 geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die
Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
5.7 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform,
welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
5.8 Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten
Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne
Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher
Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein
Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen
Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für
zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen
Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch GDSYSTEM
verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare
Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
5.9 Für den Fall, dass GDSYSTEM nach den Bestimmungen der jeweiligen
Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer
Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist
GDSYSTEM berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese
Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum
Monatsende zu kündigen.
5.9.1 Bei Kündigung erfolgt in keinem Fall eine Rückerstattung bereits
gebuchter Leistungen, dies betrifft alle Leistungspakete die im Voraus
abgerechnet wurden.
5.9.2 Dem Kunden steht ein Widerrufsrecht gemäß den Regelungen für
Fernmeldeabsatzverträge bei Privatpersonen zu. Das Widerrufsrecht entfällt mit Bestätigung der Confirm-E-Mail des Onlineauftrages im
Internet.
5.9.3 GDSYSTEM bietet keine Datensicherungen sowie Backup der
Kundeninhalte auf unseren Anlagen an, der Kunde ist für jegliche
Datensicherung selbst verantwortlich. Sollte GDSYSTEM in den
Angeboten, Datensicherungen anbieten ist dies eine reine
Dienstleistung und verpflichtet nur zur einmal täglichen Datensicherung
der Dateninhalte um 06.00 Uhr. Eine zeitnahe Datensicherung obliegt
alleine dem Kunden.
6. Preise und Zahlung
6.1 Die Preise richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten.
GDSYSTEM ist berechtigt, die Preise jederzeit anzupassen. Die
Anpassung wird nur dann ausgeführt wenn die Kostensituation es
erfordert aber auf keinen Fall mehr als 10% Aufschlag des gebuchten
Paketpreis ausmacht. Preisanpassungen an Paketen bedeuten nicht
gleich eine rückwirkende Anpassung der bestehenden Kunden. Die
Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden
Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam. Die Preise sind Festpreise.
Soweit nicht die Hauptleistungspflicht. d.h. die Pflicht zur Zahlung des
nutzungsunabhängigen Grundententgelts betroffen ist, bestimmt
GDSYSTEM die Entgelte durch die jeweils aktuellen Tarife nach billigem
Ermessen. Im Verzugsfall berechnet GDSYSTEM Zinsen in Höhe von zehn
Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden
sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der
Mindestzins. Sollte GDSYSTEM den Account sperren wird ein Sperrentgelt
in Höhe von 10.00 EURO pro Sperre und pro Entsperrung fällig.
6.2 Soweit der GDSYSTEM Shop Gegenstand des Vertrages ist,
werden die nutzungsunabhängigen Entgelte monatlich im Voraus fällig.
Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig.
Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der
Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif
(laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf
Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.
Die Rechnungsstellung erfolgt im Kundenaccount (Internet). Verlangt
der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist
GDSYSTEM berechtigt, hierfür pro Rechnung EURO 2,50 zu verlangen. Ist
in den jeweils gültigen Tarifen hierfür ein höherer Betrag genannt,
berechnet GDSYSTEM diesen Betrag.
6.3 Für in Deutschland ansässige Kunden gilt das Lastschriftverfahren
als zwischen den Parteien vereinbart. In Einzelfällen kann auf
Rechnungszahlung umgestellt werden. Bei Rücklastschriften durch
Widerspruch oder mangelnde Deckung und/oder fehlerhafte Kontodaten
wird eine Rücklastschriftgebühr von 16,00 € zzgl. der für GDSYSTEM
angefallenen Bankgebühren von GDSYSTEM erhoben. Im Falle einer
Rücklastschrift ist die GDSYSTEM berechtigt, den jeweiligen
Kundenaccount sofort zu sperren. Der dazu benötigte Aufwand in Höhe
von 10,00 € hat der Kunde zu tragen.
6.4 GDSYSTEM hat das Recht Kunden, die der Forderung
Lastschrifteinzüge) ohne Benennung von Gründen widersprechen,
zu löschen und die Vertragsfortführung abzulehnen. Der Kunde trägt in
diesem Fall die Kosten für einen Vertragszeitraum.
6.5 Der Kunde ermächtigt GDSYSTEM, die von ihm zu leistenden
Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos
einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet seiner Bank gegenüber die
Lastschriftvollmacht mitzuteilen und für eine ausreichende Deckung des
Kontos zu sorgen.
6.6 Für im Ausland ansässige Kunden gilt Rechnungszahlung als
vereinbart. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige
Rechnungsbetrag innerhalb der genannten Zahlungsfristen unter
Angabe der Kundennummer und Rechnungsnummer eingeht. Sollte es
Wegen fehlender Daten zu einem zusätzlichen Aufwand kommen, hat
der Kunde diesen der GDSYSTEM zu ersetzen.
6.7 GDSYSTEM ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach
Zahlung der für die Tarife vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
Die Zahlungspflicht ist, unabhängig von der Domainregistrierung, mit
Freigabe des Webaccounts gegeben.
6.8 Gegen die Forderungen von GDSYSTEM kann der Kunde nur
mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den §§ 634a Abs. 4, 438 Abs.4 BGB
6.9 Ist als Zahlungsart Rechnungszahlung zwischen den Parteien
vereinbart, erhält der Kunde monatlich eine Rechnung der GDSYSTEM per
E-Mail. In der Rechnung ist jeweils ein kalendarischer Zahlungstermin
benannt. Mit Überschreitung des Zahlungstermins tritt der Verzug ein,
ohne dass noch eine weitere Mahnung nötig wäre. Die Präsenz wird im
Verzugsfalle gesperrt. Der Kunde wird über die Sperre informiert und
trägt die Sperrkosten. Eine Freischaltung erfolgt erst nach vollständigem
Kontenausgleich. Sollte der Zahlungsverzug über einen Zeitraum von 20
Tagen hinausgehen so wird der Account mit allen Daten gelöscht die
Domain geclosed (Die Domain wird wieder im Internet freigegeben) und
der Rechtsweg eingeleitet. Hierüber ist GDSYSTEM nicht verpflichtet den
Kunden zu informieren. Alle Kundenrechnungen befinden sich im
Kundenaccount und können dort eingesehen und gedruckt werden, eine Verpflichtung zum Rechnungsversand ist nicht gegeben und erfolgt nur
auf Kundenwunsch.
7. Zurückbehaltungsrechte von GDSYSTEM
GDSYSTEM stehen Zurückbehaltungsrechte bezüglich der von Kunden
eingebrachter Gegenstände (insbesondere Server und Ausstattung)
und der Domains des Kunden zu, falls noch Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung offen sind.
8. Haftung
8.1 Für Schäden haftet GDSYSTEM nur dann, wenn GDSYSTEM oder einer
ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der
Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GDSYSTEM oder
einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob
fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von GDSYSTEM auf den
Schaden beschränkt, der für GDSYSTEM bei Vertragsschluss
vernünftigerweise voraussehbar war.
8.2 Die Haftung von GDSYSTEM wegen zugesicherter Eigenschaften, bei
Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften
bleibt unberührt.
8.3 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
9.1 Der Kunde verpflichtet sich alle Inhalte, die auf seinen Internetseiten
veröffentlicht werden, als seine eigenen deutlich zu kennzeichnen
(Impressum). Vorsorglich weist GDSYSTEM darauf hin, dass für den
Kunden eine weitere gesetzlich normierte Pflicht zur Kennzeichnung
besteht, sobald und solange die Inhalte der Seiten des Kunden unter die
Verantwortung im Sinne des Teledienstegesetzes (TDG) oder des
Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) fällt. Der Inhalt des Impressums
ist teilweise vom Beruf und der Gesellschaftsform des Anbieters
abhängig. Der Kunde wird sich selbst über die für ihn maßgeblichen
Angaben informieren. Die GDSYSTEM wird von dem Kunden von allen
Ansprüchen aus einer Verletzung dieser gesetzlichen Vorgaben
freigestellt.
9.2 Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete
Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern der
GDSYSTEM Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines
Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und
Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.)
verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine
pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten
Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum
Gegenstand haben. Dies bezieht sich auch auf illegale Angebote
Hackertools oder Angebote die rechtsverletzend sind oder wirken. Der
Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen,
soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der
Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder
Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine
der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde GDSYSTEM unter
Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs diese
Rechtsverletzung nach Abmahnung innerhalb von 10 Tagen zu
beheben. Sollte nach der Abmahnung diese nicht behoben sein, so wird
dann die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EURO 5.050,00 (in
Worten: fünftausendfünfzig Euro) fällig.
9.3 GDSYSTEM ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden
auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von
Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 9.2 oder 10.5
unzulässig sind, ist GDSYSTEM berechtigt, die Präsenzen zu sperren.
GDSYSTEM wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme
unterrichten.
9.4 GDSYSTEM wird keine Werbung und Werbeinhalte in Form von
Bannerwerbung, auf vom Kunden geschaltete Präsenzen selbständig
einblenden. GDSYSTEM wird bei Accounteröffnung eine index.html Datei
ablegen, die Werbung enthält mit dem Hinweis: [Hier entsteht eine neue
Internetpräsenz Hosted by GDSYSTEM] Diese vom Kunden jederzeit
geändert oder gelöscht werden kann.
10. Pflichten des Kunden
10.1 Der Kunde sichert zu, dass die GDSYSTEM von ihm mitgeteilten
Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, GDSYSTEM jeweils
unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten
und auf entsprechende Anfrage von GDSYSTEM binnen 15 Tagen ab
Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft
insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name,
postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-
Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, Name,
postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-
Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen
des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen
dieser Server.
10.2 Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten
in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. GDSYSTEM behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende
persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die
in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten
sind.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, von GDSYSTEM zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu
halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon
Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der
Passwörter Leistungen von GDSYSTEM nutzen, haftet der Kunde
gegenüber GDSYSTEM auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der
Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem
Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine
Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine
Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von
GDSYSTEM abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden
dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere
vor jedem Beginn von Arbeiten von GDSYSTEM oder vor der Installation
von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im
Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und
Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der
operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für
Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von
GDSYSTEM erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit
des gesamten Systems beeinflussen kann.
10.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis
des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu
versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails
mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog.
"Spamming").
10.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite und – sofern
der GDSYSTEM Shop Gegenstand des Vertrages ist - seinen Internet-
Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers,
z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder
überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird.
GDSYSTEM ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht
gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte
auszuschließen. GDSYSTEM wird den Kunden unverzüglich von einer
solchen Maßnahme informieren.
10.6 Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird GDSYSTEM im
Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums
und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber
den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich
aus den jeweils gültigen Tarifen ergibt, zur Verfügung stellen.
10.7 Der Kunde kann gegenüber GDSYSTEM schriftlich vorgeben, bis
zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche
Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher
Datentransfer im entsprechenden Monat dennoch möglich und kann
selbständig beantragt werden.
10.8 Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei GDSYSTEM abgelegten
Präsenzen keine Chats zu betreiben sofern nichts anderes vereinbart
wurde, für Chats bietet GDSYSTEM hierfür geeignete Serveranlagen laut
den jeweils gültigen Tarifen an. Dies gilt ebenso für Games/Spiele jeder
Art. sowie Toplisten oder öffentliche Bannerexchance Programm.
11. Datenschutz
11.1 GDSYSTEM weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass
personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung
gespeichert werden. GDSYSTEM weist des weiteren darauf hin, dass die
Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung
beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung
des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der
öffentlichen Abfragemöglichkeit in so genannten Whois-Datenbanken.
11.2 GDSYSTEM weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der
Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem
Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf
dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen
auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht
jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die
Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern
gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
11.3. Es wird ausdrücklich auf die Datenschutzerklärung Bezug
genommen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die
Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Dies gilt
nicht wenn und soweit GDSYSTEM Leistungen anbietet, für die Besondere
Geschäftsbedingungen existieren.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder
im Inland ohne Gerichtsstand ist, Sitz der Gesellschaft ist Hamm.
GDSYSTEM ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an einem zulässigen Gerichtsstand seiner Wahl zu verklagen. Für die von GDSYSTEM auf der Grundlage
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge
und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über
den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
12.2 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für
Unvollständigkeiten.
Stand: 01.01..2004
